Die Reservierung des Wohnmobils ist nur nach schriftlicher Bestätigung (zB. per Mail, Fax) durch den Vermieter verbindlich. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 200,00 € auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu leisten.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietdaten zu zahlen. Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Stornogebühr 30,00 €.
5 % des vereinbarten Mietpreises jedoch mindestens 40,00 €, ab Buchung bis zum 100. Tag
10 % des Mietpreises vom 99. – 61. Tag,
20 % vom 60. – 30. Tag,
40 % vom 29.- 15. Tag,
60 % vom 14. - 8. Tag,
70 % ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn,
80 % am Tag des vereinbarten Mietbeginns.
Es bleibt dem Mieter unbenommen, einen niedrigeren Ausfall nachzuweisen. Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.
Kommt es zu einer Rückgabe vor der vertraglich festgelegten Mietzeit, ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Es gibt keine Kostenrückerstattung! Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch eine Reiserücktrittskostenversicherung (bei uns im Hause erhältlich - WÜRTTEMBERGISCHE Versicherung) zu deren Bedingungen schützen.
Das Fahrzeug wird gereinigt vom Vermieter an den Mieter übergeben und auch wieder zurückgenommen. Wird das Fahrzeug ungenügend gereinigt und/oder mit nicht gereinigter Toilette zurückgegeben, wird folgende Reinigungspauschale in Rechnung gestellt: Innenreinigung 20,00 €/Stunde, Reinigung der Toilette 40,00 €.
Die grobe Außenreinigung des Fahrzeuges wird vom Mieter übernommen. Bei Bedarf wird dies vom Vermieter gemacht.
1) Das Fahrzeug ist zum jeweils vereinbarten Termin (unter Beachtung der Uhrzeit!) an der im Vertrag benannten Adresse des Vermieters zu übernehmen und sauber zurück zu geben.
2) Bei Fahrzeugübergabe ist der gültige deutsche Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen.
3) Kann das vom Mieter gebuchte Fahrzeug vom Vermieter aus technischen Gründen (zB. Motorschaden), nicht vorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt) oder evtl. Unfall durch Vormieter nicht zur Verfügung gestellt werden, können durch den Mieter KEINE Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die bereits gezahlten Mietkosten werden natürlich erstattet.
Die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen in der Regel Montags - Samstags und nach Absprache.
Das Mindestalter für Mieter des Fahrzeuges beträgt 21 Jahre und für den Fahrer 24 Jahre. Weitere Bedingung ist der Besitz eines gültigen Führerscheins. Dieser ist bei der Anmietung des Fahrzeuges im Original vorzulegen.
Bei Übergabe des Fahrzeuges muss eine Kaution in Höhe von 500€ in Bar hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einem Übergabeprotokoll zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges bestätigt. Wenn das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht wird, wird die Kaution zurückgegeben. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Die Service- bzw. Übergabepauschale in Höhe von 50,- wird einmal pro Miete erhoben. Diese Pauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs und die Einweisung des Mieters in die Handhabung des Fahrzeuges sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Gebühr die Kosten für eine Propangasfüllung (5kg), die WC-Chemikalien und die Außenreinigung.